Meldepflicht und Hundetaxe
Das Melden von Hunden bei der Gemeinde ist obligatorisch, es werden kostenlos Hundmarken abgegeben.
Gemäss kantonalem Gesetz über die Hundtaxe sowie dem Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe in Vinelz Fr. 50.-- pro Hund. Sie muss für Hunde ab dem Alter von drei Monaten (Stichtag 1. August) bezahlt werden.
Anmeldeformular Hund
Animal Identity Service ANIS
Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und bei ANIS registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.
Welpen müssen spätestens mit drei Monaten - aber in jedem Fall bevor sie ihren Geburtsort verlassen - in einer Tierarztpraxis mit einem Chip gekennzeichnet und bei ANIS registriert werden.
www.anis.ch
Sachkundenachweis nach Art. 68 TSchV
Seit 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt für jedermann, der seit dem 1. September 2008 einen Hund erwerben und halten will, das Erbringen eines sogenannten Sachkundenachweises vor.
Bevor Sie einen Hund kaufen können, müssen Sie vorgängig einen mindestens 4-stündigen Theoriekurs besuchen.
Dies gilt ebenfallls, wenn Sie bereits einen Hund besitzen, den Sie nach dem 1. September 2008 erworben haben.
Innerhalb des ersten Jahres müssen Sie mit jedem Hund einen ebenfalls 4-stündigen Praxiskurs besuchen.
www.skn-kurse.ch
zurück
